Stipendien & KrediteAlternativ oder zusätzlich zur staatlichen Ausbildungsförderung im Rahmen des BAföG gibt es auch bei einer Auslandsausbildung noch eine Reihe von Geldquellen, auf die wir im Folgenden hinweisen möchten. StipendienDie wohl günstigste Art eine Ausbildung zu finanzieren, ist die Inanspruchnahme eines Stipendiums. Dieses wird in der Regel als Zuschuss geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Es wird meist in einem Bewerbungsverfahren nach den Vergaberichtlinien der Stipendienorganisation vergeben. Neben den Begabtenstipendien, die meist als Vollstipendium vergeben werden, gibt es noch eine Vielzahl von Stipendien, die gerade während einer Auslandsausbildung Zuschüsse zu bestimmten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten leisten. Als die bekanntesten sind hier die Aufstockungsstipendien des Deutschen akademischen Austauschdienstes (DAAD) und die Mobilitätsstipendien der Europäischen Union zu nennen. Auch wenn diese Stipendienprogramme Ihre Ausbildung regelmäßig nicht voll finanzieren, helfen Sie doch zum Beispiel bei der Suche nach einem Studienplatz im Ausland, geben einen Zuschuss zu den Reisekosten während eines Praktikums oder fangen einen Teil der allgemeinen Mehrkosten der Auslandsausbildung auf, was auch schon viel wert ist. Die Beantragung und Vergabe läuft meist über die Akademischen Auslandsämter der heimischen Hochschulen, die hier erster Ansprechpartner sind. Die Inanspruchnahme eines Stipendiums hat allerdings verschiedenste Auswirkungen auf den Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Während ein Stipendium der Begabtenförderungswerke einen gleichzeitigen BAföG-Anspruch grundsätzlich ausschließt, werden Mobilitätsstipendien der EU und Ausstockungsstipendien des DAAD bei der Berechnung der Ausbildungsförderung zumeist überhaupt nicht berücksichtigt. Andere Stipendien werden regelmäßig als andere Ausbildungsbeihilfen dem BAföG-Anspruch gegen gerechnet. Eine umfassende Übersicht zu den möglichen Stipendien mit den entsprechenden Kontaktadressen finden Sie auf den Seiten des DAAD oder unter www.stiftungsindex.de. AusbildungskrediteSollten Stipendien oder die staatliche Ausbildungsförderung für Sie nicht in Frage kommen oder die zusagten Mittel nicht ausreichen, gibt auch während einer Ausbildung im Ausland noch einzelne Kreditangebote, die helfen können, das Ausbildungsvorhaben zu realisieren. Dennoch: Das BAföG ist die beste Art der Studienfinanzierung – hat auch die Stiftung Warentest festgestellt. Lassen Sie sich zunächst bei Ihrem Studentenwerk beraten und stellen Sie einen BAföG-Antrag. BildungskreditZur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen werden nach Maßgabe dieses Bildungskreditprogramms der Bundesregierung verzinsliche Kredite gewährt. Die Kredite können beantragt werden auch wenn kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG besteht. Sie können aber auch zusätzlich zur BAföG-Förderung in Anspruch genommen werden. Den Bildungskredit können insbesondere Studierende höherer Fachsemester oder in weiterführenden Studiengängen (Master- oder Aufbaustudiengänge) beantragen. Mindestvoraussetzung ist die abgeschlossene Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom. Der Bildungskredit wird für mindestens 3 und maximal 24 Monate in einer Höhe von bis zu 300,00 € monatlich gewährt. Die Inanspruchnahme ist im Regelfall aber nur bis zum Ende des 12. Fachsemesters möglich. Auch wird die Förderung nur bis zum vollendeten 36. Lebensjahr gewährt. Der Antrag ist direkt an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Neben der Förderung des Besuchs einer inländischen Hochschule umfasst das Bildungskreditprogramm auch den Besuch bestimmter ausländischer Hochschulen. Der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte muss dabei aber immer dem Besuch einer inländischen Hochschule als gleichwertig angesehen werden können. Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können also einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt, also ein klassisches Auslandssemester finanzieren, wenn die inländische Hochschule bescheinigt, dass daraus erbrachte Leistungen auf das Studium angerechnet werden können und feststellbar ist, dass die ausländische Ausbildungsstätte einer deutschen Hochschule gleichwertig ist. Ausbildungen, die vollständig im Ausland durchgeführt werden, können mit dem Bildungskredit in höheren Fachsemestern ebenfalls finanziert werden. Hier ist lediglich zu beachten, dass der ständige Wohnsitz – sprich der Lebensmittelpunkt – trotz Auslandsausbildung noch in Deutschland liegen muss. Zur Gleichwertigkeit gilt das oben genannte. Eine Förderung ist auch während der Teilnahme an einem Praktikum im Ausland - auch außerhalb Europas - möglich, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer der genannten Ausbildungsstätten durchgeführt wird. Eine Beurlaubung an Ihrer inländischen Ausbildungsstätte ist für die Gewährung des Bildungskredits unschädlich, sofern das Urlaubssemester für ein studienbezogenes Praktikum oder Auslandssemester genutzt wird. Urlaubssemester aus privaten Gründen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) können nicht gefördert werden. Daneben bestehen noch Möglichkeiten für volljährige Schüler (z. B. an Akademien, Berufsfachschulen etc.) einen Bildungskredit in Anspruch zu nehmen, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden. Die Möglichkeit besteht nur in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung. Abschließende Informationen zu den Vergaberichtlinien, den Antragsformalitäten oder Rückzahlungsbedingungen erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt sowie bei der KfW-Förderbank. KfW-StudienkreditDer KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums. Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch kein berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorliegen, wobei der Abschluss „Bachelor“ im Rahmen eines konsekutiven Bachelor-Masterstudienganges in diesem Zusammenhang nicht als berufsqualifizierender Abschluss einer Erststudiums gewertet wird. Die Förderbeträge liegen zwischen 100,00 und 650,00 € monatlich. Die Auszahlung erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester, in Ausnahmefällen bis zum 14. Fachsemester. Bei Finanzierungsbeginn dürfen Sie nicht älter als 30 Jahre sein. Der Antrag ist nicht beim Studentenwerk, sondern bei einem der KfW-Vertriebspartner zu stellen. Während eines Auslandssemesters oder Auslandspraktikums kann der KfW-Studienkredit nur bei fortbestehender Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland in Anspruch genommen werden. Sind Sie während des Auslandsaufenthaltes an der deutschen Hochschule beurlaubt, wird die Auszahlung hingegen unterbrochen. Abschließende Informationen zu den Vergaberichtlinien, den Antragsformalitäten oder Rückzahlungsbedingungen sowie eine Liste der KfW-Vertriebspartner. Sonstige FinanzierungsmöglichkeitenEine Sammlung der Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums sowie Informationen zu weiteren privaten Studienkrediten, sowohl regional angebotene, wie auch bundesweite Darlehensangebote finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks. Die Darlehensangebote privater Banken umfassen allerdings nur zum Teil auch die Finanzierung von Auslandsaufenthalten. Dies können Sie aber nur bei den Kreditinstituten selbst erfragen. |
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