AntragstellungFür die Ausbildungsförderung der Studierenden der Technischen Universität Chemnitz und der Westsächsischen Hochschule Zwickau ist das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau zuständig. Antragsformulare, alle nötigen Formblätter sowie Hinweise zum Ausfüllen des Antrages erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung, Abteilung Studienfinanzierung, des Studentenwerkes. Antragsformulare in Chemnitz liegen am Infopunkt im Erdgeschoss (Thüringer Weg 3) aus. In Zwickau, Innere Schneeberger Straße 23, finden Sie die Formulare in der Auslage der Abteilung Studienfinanzierung im Flur des Erdgeschosses. Unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php kann der Antrag auch herunter geladen werden. Wann sollte der Antrag gestellt werden?BAföG sollte, damit das Geld von Anfang an fließt, möglichst frühzeitig beantragt werden. D.h., Erstantragsteller sollten ihre Anträge 2-3 Monate vor Beginn der Ausbildung einreichen. Die Immatrikulationsbescheinigung und der Mietkostennachweis können später nachgereicht werden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Anträge auf Weiterförderung sollten spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen in der Abteilung Studienfinanzierung vorliegen, andernfalls kann keine lückenlose Förderung gewährleistet werden. Wer das Ende des Bewilligungszeitraumes verpasst hat, sollte aber trotzdem so schnell wie möglich den Weiterförderungsantrag stellen! Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, wenn spätestens in diesem Monat ein schriftlicher Antrag eingeht. Zur Wahrung dieser Frist kann der Antrag zunächst auch formlos gestellt werden. Wer den Antrag später stellt, erhält BAföG-Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung. BAföG wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt (=Bewilligungszeitraum). Was ist bei der Antragstellung zu beachten?Zu einem vollständigen Antrag gehören:
Mit Beginn des 5. Fachsemesters außerdem:
Was diese "bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungen" sind, entscheidet nicht die Abteilung Studienfinanzierung, sondern namentlich festgelegte Dozenten Ihrer Universität bzw. Hochschule. Eine Liste dieser Dozenten finden Sie hier [Chemnitz, Zwickau]. Es handelt sich bei den "üblichen Leistungen" nicht notwendigerweise um ein Vordiplom oder eine Zwischenprüfung. Der Leistungsnachweis ist für den Studiengang bzw. die Fachrichtung, für den/die die Förderung gewährt wurde, zu erbringen; bei Lehramts- und Magisterstudiengängen für jedes Haupt- und Nebenfach. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Abteilung Studienfinanzierung die Vorlage des Leistungsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt zulassen, deshalb bitte rechtzeitig vorsprechen! |
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