Ohne Eignungsnachweis kein BAföGBAföG-Geförderte werden erstmals nach dem 4. Fachsemester damit konfrontiert, dass nicht nur die Technische Universität Chemnitz Leistungen verlangt, sondern auch das BAföG-Amt sich für den Studienfortschritt interessiert. Dort ist nämlich vom Antragsteller nach § 48 Abs. 1 i. V .m. § 9 BAföG "ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des 3. Fachsemesters an abgelegt werden kann und vor dem Ende des 4. Fachsemesters abgeschlossen worden ist oder eine nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung (= Formblatt 5) der Ausbildungsstätte darüber, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat, vorzulegen." Die Leistungsnachweise (Formblatt 5) sind für alle Diplom- und Bachelor-Studiengänge über das Prüfungsamt der TU Chemnitz bestätigen zu lassen. An der WH Zwickau sind die nachfolgend genannten hauptamtlichen Mitarbeiter des Lehrkörpers berechtigt, den Leistungsnachweis (Formblatt 5) zu unterzeichnen:
|
Ihre Meinung zählt!Schreiben Sie an: |
Schnellkontakt
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz
Telefon: 0371 5628-0
Telefax: 0371 5628-102
E-Mail: info@swcz.de



