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Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz

Telefon: 0371 5628-0
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Kredite

Studienkredite

Mehr als 40 Banken und Sparkassen bieten in Deutschland Studienkredite für angehende Akademiker an. Dabei sind deutliche Unterschiede bei den Kosten und der Risikobegrenzung, aber auch beim maximal möglichen Finanzierungsvolumen festzustellen.

Welches Angebot unterm Strich das beste ist, lässt sich für niemanden pauschal beantworten. Manche Kredite decken keine Auslandssemester ab, andere wiederum sind vergleichsweise teuer, bieten aber mehr Flexibilität... Entsprechend der jeweiligen Lebens- und Studiensituation muss hier jeder für sich die beste Lösung finden.

Dabei helfen die regelmäßigen Vergleichstests, die das CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) veröffentlicht. Der letzte CHE-Studienkredit-Test ist 2009 erschienen und betrachtet 33 Studienkredite im Vergleich. Er bietet konkrete Hilfestellung für die Entscheidung, ob zur Finanzierung von Lebenshaltungskosten und/oder Studienbeiträgen ein Kredit notwendig ist und wenn ja, welcher in Frage kommt.

Zum CHE-Studienkredit-Test

Bevor Sie einen Kreditvertrag unterschreiben, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend und unabhängig zu dieser Thematik beraten zu lassen. Dazu stehen Ihnen Mitarbeiter unserer Abteilung Studienfinanzierung gern zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei:

Frau Richter
Thüringer Weg 3, Zimmer 115, 09126 Chemnitz
Telefon: 0371 5628-448
Telefax: 0371 5628-455
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

oder über die Sozialberatungsstelle.

Bildungskredit

Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen werden nach Maßgabe dieses Bildungskreditprogramms der Bundesregierung verzinsliche Kredite gewährt. Die Kredite können beantragt werden auch wenn kein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG besteht. Sie können aber auch zusätzlich zur BAföG-Förderung in Anspruch genommen werden.

Den Bildungskredit können insbesondere Studierende höherer Fachsemester oder in weiterführenden Studiengängen (Master- oder Aufbaustudiengänge) beantragen. Mindestvoraussetzung ist die abgeschlossene Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom. Der Bildungskredit wird für mindestens 3 und maximal 24 Monate in einer Höhe von bis zu 300,00 € monatlich gewährt. Die Inanspruchnahme ist im Regelfall aber nur bis zum Ende des 12. Fachsemesters möglich. Auch wird die Förderung nur bis zum vollendeten 36. Lebensjahr gewährt. Der Antrag ist direkt an das Bundesverwaltungsamt zu richten.

Neben der Förderung des Besuchs einer inländischen Hochschule umfasst das Bildungskreditprogramm auch den Besuch bestimmter ausländischer Hochschulen. Der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte muss dabei aber immer dem Besuch einer inländischen Hochschule als gleichwertig angesehen werden können.

Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können also einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt, also ein klassisches Auslandssemester finanzieren, wenn die inländische Hochschule bescheinigt, dass daraus erbrachte Leistungen auf das Studium angerechnet werden können und feststellbar ist, dass die ausländische Ausbildungsstätte einer deutschen Hochschule gleichwertig ist.

Ausbildungen, die vollständig im Ausland durchgeführt werden, können mit dem Bildungskredit in höheren Fachsemestern ebenfalls finanziert werden. Hier ist lediglich zu beachten, dass der ständige Wohnsitz – sprich der Lebensmittelpunkt – trotz Auslandsausbildung noch in Deutschland liegen muss. Zur Gleichwertigkeit gilt das oben genannte.

Eine Förderung ist auch während der Teilnahme an einem Praktikum im Ausland - auch außerhalb Europas - möglich, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer der genannten Ausbildungsstätten durchgeführt wird.

Eine Beurlaubung an Ihrer inländischen Ausbildungsstätte ist für die Gewährung des Bildungskredits unschädlich, sofern das Urlaubssemester für ein studienbezogenes Praktikum oder Auslandssemester genutzt wird. Urlaubssemester aus privaten Gründen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) können nicht gefördert werden.

Daneben bestehen noch Möglichkeiten für volljährige Schüler (z. B. an Akademien, Berufsfachschulen etc.) einen Bildungskredit in Anspruch zu nehmen, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden. Die Möglichkeit besteht nur in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung.

Abschließende Informationen zu den Vergaberichtlinien, den Antragsformalitäten oder Rückzahlungsbedingungen erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt sowie bei der KfW-Förderbank.

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums.

Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch kein berufsqualifizierender Hochschulabschluss vorliegen, wobei der Abschluss „Bachelor“ im Rahmen eines konsekutiven Bachelor-Masterstudienganges in diesem Zusammenhang nicht als berufsqualifizierender Abschluss einer Erststudiums gewertet wird.

Die Förderbeträge liegen zwischen 100,00 und 650,00 € monatlich. Die Auszahlung erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester, in Ausnahmefällen bis zum 14. Fachsemester. Bei Finanzierungsbeginn dürfen Sie nicht älter als 34 Jahre sein. Der Antrag ist nicht beim Studentenwerk, sondern bei einem der KfW-Vertriebspartner zu stellen.

Während eines Auslandssemesters oder Auslandspraktikums kann der KfW-Studienkredit nur bei fortbestehender Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland in Anspruch genommen werden. Sind Sie während des Auslandsaufenthaltes an der deutschen Hochschule beurlaubt, wird die Auszahlung hingegen unterbrochen.

Abschließende Informationen zu den Vergaberichtlinien, den Antragsformalitäten oder Rückzahlungsbedingungen sowie eine Liste der KfW-Vertriebspartner.