Hauptnavigation

Ihre Meinung zählt!

Schreiben Sie an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Schnellkontakt

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz

Telefon: 0371 5628-0
Telefax: 0371 5628-102
E-Mail: info@swcz.de

 
study_in_chemnitz_logo

Unterhalt

Grundsätzlich haben Kinder gegenüber ihren Eltern auch nach Eintritt der Volljährigkeit Anspruch auf Unterhalt für eine erste angemessene Ausbildung. Ein Unterhaltsanspruch besteht immer dann, wenn ein Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, wie z. B. während eines Studiums. Wenn Eltern aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht leistungsfähig sind, tritt der Staat mit den Leistungen nach dem BAföG in die Finanzierung des Studiums ein.