Sozialhilfe/Hartz IVFür immatrikulierte Studierende ist es in der Regel nicht möglich, ALG II-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch, wenn das BAFÖG z.B. wegen Fachrichtungswechsel, Überschreitung der Altersgrenze oder Überschreitung der Höchstförderdauer weggefallen ist. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen von diesem Grundsatz, u.a.:
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