Telekom-SozialtarifDen Telekom-Sozialtarif bekommt, wer von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist, BAföG erhält oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 ist. Vorsicht ist bei WGs geboten - hier sollte man alleiniger Inhaber des Anschlusses sein, damit die Vergünstigung problemlos gewährt wird. Im Sozialtarif werden nicht die Anschlussgebühren erlassen, sondern lediglich Gesprächsgebühren in Höhe von 6,94 Euro pro Monat bzw. 8,72 Euro pro Monat bei Behinderung. Diese Gutschrift wird auf alle Verbindungen angerechnet, die über die Telekom geführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen analogen oder einen ISDN-Anschluss nutzt. Telefoniert man für weniger als 6,94 Euro pro Monat oder über einen anderen Anbieter, verfällt die Gutschrift. Den Sozialtarif können Sie mit einem entsprechenden Formularbeantragen. Dieses ist direkt an die Deutsche Telekom zu schicken: Deutsche Telekom AG Weitere Informationen unter http://www.telekom.de. Aussagen zum Sozialtarif findet man dort jedoch leider nur in den FAQ, also am besten erst zu den FAQ durchklicken und dann dort "Sozialtarif" in die Textsuche eingeben... |
Ihre Meinung zählt!Schreiben Sie an: |
Schnellkontakt
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz
Telefon: 0371 5628-0
Telefax: 0371 5628-102
E-Mail: info@swcz.de



