Was muss ich tun, um einen Wohnheimplatz zu bekommen?Sie können sich hier online für einen Wohnheimplatz bewerben oder Sie füllen das Formular "Bewerbung um einen Wohnheimplatz" [Bewerbung Wohnheimplatz (18.11 kB)] vollständig aus und senden es
Möchten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbung, dann schreiben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse deutlich in Druckbuchstaben oder legen Sie einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei. Fristen Bewerbungen für das Sommersemester werden jeweils ab Beginn des vorhergehenden Wintersemesters entgegengenommen (1. Oktober bis 28. Februar). Bewerbungen für das Wintersemester werden ab Beginn des vorhergehenden Sommersemesters entgegengenommen (1. April bis 31. Juli).
Auch wenn Sie noch keine endgültige Zulassung für einen Studienplatz erhalten haben, sollten Sie sich schon frühzeitig um einen Wohnheimplatz bewerben, da die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge des Eingangsdatums erfolgt! Sie haben natürlich die Möglichkeit, von dem Zimmerangebot auch wieder zurückzutreten. Vergabe der WohnheimplätzeVom Studentenwerk Chemnitz-Zwickau wird Ihnen eine Information über die Registrierung des Antrages zugeschickt (per beigefügtem Rückumschlag oder per E-Mail). Im August/September bzw. Februar/März erhalten Sie dann ein Angebot für einen Wohnheimplatz. Mit diesem Schreiben wird Ihnen ebenfalls der Termin mitgeteilt, bis zu dem Sie den Mietvertrag mit dem Studentenwerk Chemnitz-Zwickau abschließen sollten. Kein Zimmerangebot erhalten?Erhalten Sie keine Mitteilung über die Reservierung eines Wohnheimplatzes, dann sollten Sie sich direkt mit den Sachbearbeitern der Wohnraumverwaltungen Chemnitz bzw. Zwickau/Schneeberg (siehe Wohnheimbeschreibungen auf den nächsten Seiten) in Verbindung setzen. Und schließlich: Der EinzugDer Bezug unserer Wohnheimzimmer ist von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) während der Geschäftszeiten des Studentenwerkes möglich. Den Schlüssel erhalten Sie von Ihrem Hausmeister. Bitte denken Sie daran, dass Sie Bettdecke, Kopfkissen, Bettwäsche, Gardinen und Geschirr selbst mitbringen müssen. Außerdem sollten Sie Ihren Briefkasten möglichst schnell beschriften, damit Ihre Post auch bei Ihnen ankommt. Jeder, der eine neue Wohnung oder ein Zimmer bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seiner Stadt anmelden, auch wenn das neue Domizil nur der Nebenwohnsitz ist. Dabei müssen der Personalausweis oder Reisepass und der Mietvertrag vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Auch die Anmeldung der Rundfunk- und Fernsehgeräte bei der GEZ sollte man nicht vergessen. Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich jedoch von den Gebühren befreien lassen.
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