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Schnellkontakt

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz

Telefon: 0371 5628-0
Telefax: 0371 5628-102
E-Mail: info@swcz.de

 
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Meldepflicht

Jeder, der eine Wohnung oder ein Zimmer in Chemnitz oder Zwickau bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Auch über Umzüge innerhalb der Stadt müssen Sie die Meldebehörde umgehend informieren. Bei der An-/Ummeldung sind der Personalausweis oder Pass und der Mietvertrag vorzulegen.

Meldebehörde in Chemnitz

Bürgeramt, Düsseldorfer Platz 1

Sprechzeiten

Mo, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr
Di, Do: 08:30 - 18:00 Uhr

Bürgerservicestelle, Sachsen-Allee, Thomas-Mann-Platz 2

Sprechzeiten

Mo: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di, Do: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr

Meldebehörde in Zwickau

Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 3

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Fr: 09:00 - 11:00 Uhr