MeldepflichtJeder, der eine Wohnung oder ein Zimmer in Chemnitz oder Zwickau bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Auch über Umzüge innerhalb der Stadt müssen Sie die Meldebehörde umgehend informieren. Bei der An-/Ummeldung sind der Personalausweis oder Pass und der Mietvertrag vorzulegen. Meldebehörde in ChemnitzBürgeramt, Düsseldorfer Platz 1 SprechzeitenMo, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr Bürgerservicestelle, Sachsen-Allee, Thomas-Mann-Platz 2 SprechzeitenMo: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Meldebehörde in ZwickauVerwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 3 SprechzeitenMo: 09:00 - 12:00 Uhr |
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