Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

FAQs für Studierende
Das Wichtigste vorab:
Mit der Reaktivierung seiner Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das Wintersemester 2020/2021, von November 2020 bis Ende März 2021, erneut denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Wer bereits ein Darlehen, Stipendien oder Ähnliches im Bezugsmonat bezieht, kann trotzdem Überbrückungshilfe erhalten. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, wird diese Überbrückungshilfe nicht erhalten und möge bitte keinen Antrag stellen.
Der Antrag kann ab November 2020 gestellt werden; für jeden weiteren Monat muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Das Studenten- bzw. Studierendenwerk, bei dem Sie Ihren Antrag online einreichen, entscheidet auf der Basis der Angaben, die Sie im Antrag machen, über die Zusage des Zuschusses innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Reihenfolge der Antrags-Bearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen beim jeweiligen Studenten- bzw. Studierendenwerk.
Ein Anspruch auf Zusage der Überbrückungshilfe besteht nicht. Dies bestätigen Sie mit der Antragstellung über die Anerkennung der zusätzlichen Nebenbestimmungen.
Der Antrag kann nur online gestellt werden. Bitte nutzen Sie die aktuellste Version der Internet-Browser Chrome, Firefox oder Opera – oder die aktuellen Standardbrowser mobiler Endgeräte. Wenn Sie Edge als Browser nutzen, aktualisieren Sie bitte auf Edge Chromium ab Version 83.x. Versionen des Internet Explorers werden nicht unterstützt.
Anträge werden an das Studenten- oder Studierendenwerk gerichtet, das für die Hochschule in Deutschland zuständig ist, an der Sie studieren. Bei einer Hochschule mit mehreren Standorten ist das Studenten- oder Studierendenwerk am Hauptsitz Ihrer Hochschule zuständig. Für Hochschulen ohne zuständige Studierenden- und Studentenwerke legt das Deutsche Studentenwerk ein zuständiges Studierenden- oder Studentenwerk fest.
Sollten Sie Ihre Hochschule in Deutschland (Hochschule, nicht: andere Schulformen) nicht in der nachfolgenden Liste finden, senden Sie bitte eine E-Mail an ueberbrueckungshilfe-studierende@studentenwerke.de