Befreiung vom RundfunkbeitragSeit Januar 2013 muß grundsätzlich jeder Mieter den Rundfunkbeitrag zahlen für seinen Haushalt, unabhängig ob er ein Gerät "zum Empfang bereithält". Die Gebühr beträgt 17,98 €. · Für BAföG-Empfänger/innen Als BAföG-Empfänger/in kann man sich problemlos von der Beitragspflicht befreien lassen. Dazu muß man nur einen schriftlichen Antrag stellen (das Antragsformular kann hier www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und ausgedruckt werden) und eine beglaubigte (!) Kopie des BAföG-Bescheides beilegen. · Für WG-Bewohner Wenn es mehrere Beitragspflichtige in der WG gibt, muss den Beitrag nur einer von ihnen zahlen. Wer das ist, können die Bewohner unter sich ausmachen. Wenn die ausgesuchte Person als Beitragszahler wegfällt, weil sie sich z. B. von der Beitragspflicht befreien lässt oder aus der Wohnung auszieht, ist dies ein Grund für den Beitragsservice, einen anderen Bewohner zur Kasse zu bitten. Unabhängig davon, wieviele Personen zusammenwohnen, gilt: Es fällt pro Wohnung nur ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat an. Achtung: Man kann der Beitragspflicht nicht entkommen, indem man jemanden für die Entrichtung des Beitrags bestimmt, der sich von der Beitragspflicht befreien lassen kann. In diesem Fall nimmt der Beitragsservice einfach einen anderen der WG-Bewohner in Anspruch. · Für Wohnheim-Bewohner: Wenn nur ein Zimmer im Wohnheim gemietet wird und es keine weiteren Räume (Küche, Bad) gibt, die mit anderen Bewohnern gemeinsam genutzt werden, gilt das Zimmer als vollwertiger eigener Haushalt und der Beitrag muß bezahlt werden. Ausnahme: es gilt das gleiche wie für WG-Bewohner wenn es eine gemeinsame Wohnungstür zu den verschiedenen Zimmern gibt und diese Zimmer keinen eigenen Zugang von außen haben. Dann wird es wie eine WG behandelt und es muß nur ein Bewohner den Beitrag bezahlen.
Weitere Informationen finden Sie hier. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de/ |
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