BAföG für eine Ausbildung im Ausland

Die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau ist Ihr Ansprechpartner wenn Sie als Studierende/r, Praktikant/in oder Schüler/in eine Ausbildung in den folgenden Ländern planen:

  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Bulgarien
  • Estland
  • Georgien
  • Kasachstan
  • Kirgisistan
  • Lettland
  • Litauen
  • Moldau
  • Polen
  • Rumänien
  • Russische Förderation
  • Slowakei
  • Tadschikistan
  • Tschechische Republik
  • Turkmenistan
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Usbekistan
  • Weißrussland

 

Die Zuständigkeit für die BAföG-Förderung einer Ausbildung im Ausland liegt – anders als im Bereich der Inlandsförderung – ausschließlich bei dem für das jeweilige Land zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, unabhängig davon, aus welchem Bundesland Sie kommen oder an welcher Ausbildungsstätte Sie Ihre Ausbildung bisher durchgeführt haben. Die zuständigen Ämter für die Förderung in den übrigen Ländern finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Ab sofort: Vereinfachte Vermögenserklärung zum BAföG-Antrag

Bei der Beantragung von BAföG kann künftig auf die Vorlage von Vermögensnachweisen verzichtet werden, wenn das eigene Vermögen den Betrag von 10.000 € nicht übersteigt.

Hierzu wurde ein entsprechender Vordruck entwickelt, mit dem die AntragstellerInnen eine Erklärung abgeben, dass das eigene Vermögen zum Tag der Antragstellung einen Wert von 10.000 € nicht überschreitet. Die Erklärung ersetzt insoweit die Angaben auf Seite 4 des Formblatts 01. Der BAföG-Antrag kann so unter Umständen deutlich schneller bearbeitet werden.

Es besteht keine Pflicht zur Verwendung des Vordrucks.

Wenn keine Erklärung abgegeben werden kann, sind weiterhin die Werte sämtlicher Vermögensposten zum Tag der Antragstellung nachzuweisen.

Ihre Abteilung Studienfinanzierung

Online-BAföG-Antrag

BAföG-Rechner

Der neue BaföG-Rechner steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

Tipp

Die Beantragung von Ausbildungsförderung ist in jedem Fall zu empfehlen. Auch wenn Sie unter Umständen für Ihre Inlandsausbildung keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, bedeutet dies nicht zwangsweise, dass Sie auch für Ihre Auslandsausbildung keinen Anspruch haben. Der teilweise deutlich höhere Ausbildungsbedarf im Ausland kann auch unter Berücksichtigung des anrechenbaren Einkommens dazu führen, dass sich eine Förderung errechnet.

Voraussetzungen

Für eine Ausbildung im Ausland kann Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen geleistet werden. Es müssen aber sämtliche Bedingungen für die Förderung, die bereits im Inland gelten, erfüllt sein. Es kommen sogar noch einige zusätzliche Voraussetzungen hinzu. Gefördert werden können bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen:

  • der ergänzende Besuch bestimmter ausländischer Ausbildungsstätten, der im Rahmen einer Inlandsausbildung durchgeführt wird
  • der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte, wenn die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden (so genannte integrierte Studiengänge)
  • der Besuch einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, wobei das Studium in der Europäischen Union aufgenommen oder fortgesetzt werden kann
  • ein Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch bestimmter inländischer Ausbildungsstätten gefordert wird, den Anforderungen der Studienordnung entspricht und mindestens 12 Wochen dauert

Die genauen Förderungsbedingungen entnehmen Sie bitte den folgenden Merkblättern, die wir Ihnen als Erstinformationen zur Ausbildungsförderung für eine Auslandsausbildung zusammengestellt haben:

Merkblatt Förderung von Studierenden außerhalb der Europäischen Union (pdf, 117 kB)
Merkblatt Förderung von Studierenden innerhalb der europäischen Union (pdf, 114 kB)
Merkblatt Förderung von Schülern im Ausland (pdf, 105 kB)
Merkblatt Förderung von Praktikanten im Ausland  (pdf, 123 kB)

Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie die bundeseinheitlichen Formblätter für Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung. Sie können den Antrag auch online ausfüllen. Dort werden Sie durch alle Punkte des Antrags geführt und erhalten wichtige Hinweise. Den fertigen Antrag brauchen Sie nur noch auszudrucken und beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen.

Einige zusätzliche Formulare, die Sie für Ihren Antrag benötigen, stellen wir Ihnen in unserem Download-Bereich zur Verfügung. Beachten Sie aber bitte, dass je nach Ausbildungsvorhaben nur bestimmte Formulare einzureichen sind. Es ist in keinem Fall erforderlich, alle Formulare ausfüllen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, wenn diese Internetseite nicht sämtliche auftretende Fragen klären kann. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gern zur Verfügung. Auch für Anregungen oder Hinweise zum Internetauftritt wären wir Ihnen sehr dankbar. Sie können uns einfach eine E-Mail schicken: auslands.bafoeg@swcz.de.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt.