Kulturförderung

Wir fördern Kultur

Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau leistet materielle und organisatorische Unterstützung für die an der Technischen Universität Chemnitz und an der Westsächsischen Hochschule Zwickau tätigen studentischen Vereine und Clubs. Auch Sport- und Kulturgruppen werden von uns gefördert, ebenso wie einmalige kulturelle oder sportliche Aktionen.

Für die Antragstellung geben Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular (pdf, 78 kB), eine kurze Projektvorstellung, sowie einen Finanzplan ab.

Um Sie bei der Antragstellung zu unterstützen, hat die Kulturkommission Bestimmungen (pdf, 133 kB) festgelegt. Bitte lesen Sie sich diesen aufmerksam durch und beachten Sie vor allem auch die genannten Fristen.

FAQs Kulturförderung

  • Wann ist ein Antrag vollständig?

    Bitte geben Sie

    • das vollständig ausgefüllte und original unterschriebene Antragsformular
    • eine Projektbeschreibung sowie
    • einen Kosten- und Finanzierungsplan

    ab.

  • Wo kann ich den Antrag abgeben?

    Bitte geben Sie die Antragsunterlagen im Infopunkt des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau, Thüringer Weg 3 ab.

  • Welches Konto soll ich angeben?

    Für die Überweisung des Förderbetrages muss zwingend ein Konto einer studentischen Initiative, eines studentischen Vereins o. ä. angegeben werden.

    Es ist nicht möglich die Summe auf ein Privatkonto zu überweisen.

    Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Studentenrat.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Ihr Antrag wird nach Eingang formal geprüft und bei der nächsten Sitzung der Kulturkommission besprochen. Die Kulturkommission tagt in der Regel monatlich.

  • Welche Nachricht erhalte ich?

    Unmittelbar nach der Sitzung der Kulturkommission erhalten Sie eine Info zur Entscheidung per E-Mail. Innerhalb von zehn Werktagen geht der schriftliche (positive) Bescheid bei Ihnen ein.

  • Für welche Veranstaltungen kann ich Kulturförderung beantragen?

    Es können Veranstaltungen gefördert werden,

    • bei denen ein kultureller oder sportlicher (Breitensport) Zweck verfolgt wird
    • deren Gesamtfinanzierung gesichert ist
    • die keine kommerziellen Ziele verfolgen und die auf nicht-kommerzieller Basis organisiert werden
    • bei denen alle Studierenden der TU Chemnitz bzw. der WHZ die Möglichkeit zur Teilnahme haben
    • bei denen auf größtmögliche Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Mittelverwendung geachtet wird

Ansprechpartner

Herr Gino Barth
Studentische Hilfskraft
Soziale Dienste / Kultur
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz
Zimmer: 13
E-Mail: kulturfoerderung@swcz.de

Sprechzeiten persönlich:
Di: 09:30 - 11:00 Uhr

Sitzungen der Kulturkommission

Kommende Frist für die Einreichung von Anträgen:
29.10.2024

Nächste Sitzungen:
05.11.2024 und 03.12.2024

Die Sitzungen finden ganzjährig in regelmäßigen Abständen (in der Regel einmal pro Monat) statt.

Hinweis: Im Zeitraum vom 07.10. bis 25.10. finden keine Sprechzeiten der Kulturförderung statt.