200 Euro Einmalzahlung

16.02.2023
Kategorie: Allgemein , Finanzen

Wer kann die 200 Euro Einmalzahlung beantragen?

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist.

Dazu zählen auch Promotionsstudierende, dual Studierende, Teilzeitstudierende, Studierende im Urlaubssemester sowie Studierende, die Auslandssemester oder -praktika für maximal 2 Semester absolvieren. Nicht antragsberechtigt sind Gasthörerinnen und Gasthörer.

Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses können die Einmalzahlung ebenso beantragen.

Wie wird die Einmalzahlung beantragt?

Die Beantragung wird voraussichtlich ab dem 15. März online möglich sein.

Benötigt wird für die Beantragung folgendes:

  • ein BundID-Konto, welches bereits jetzt erstellt werden kann
  • der Online-Ausweis ODER das Elster-Zertifikat
  • die Zugangsdaten für den Antrag, welche von der jeweiligen Ausbildungsstätte zur Verfügung gestellt werden
     

Weitere Informationen sind auf der für die Einmalzahlung eingerichteten Website verfügbar.

Wird die Einmalzahlung besteuert?

Die Einmalzahlung wird nicht der Besteuerung unterliegen. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein. Sie soll darüber hinaus keine Berücksichtigung bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe finden und unpfändbar sein.