Kontakte & Sprechzeiten

Ein Mann und eine Frau beugen sich über ein Formular

Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung richtet sich nach dem Ort Ihrer Ausbildungsstätte:

  • Wenn Sie ein Studium an der TU Chemnitz planen oder absolvieren, ist der Bereich Chemnitz zuständig.
  • Für die Förderung eines Studiums an der Westsächsischen Hochschule Zwickau ist der Bereich Zwickau zuständig.
  • Für Auszubildende aus der Bundesrepublik Deutschland, die eine Ausbildung in Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, der Moldau, Polen, Rumänien, Russische Förderation, Tadschikistan, Tschechien, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan oder Weißrussland durchführen (wollen), ist der Bereich Chemnitz zuständig.
  • Für Auszubildende aus der Bundesrepublik Deutschland, die eine Ausbildung in Estland, Slowakei, Lettland oder Litauen durchführen (wollen), ist der Bereich Zwickau zuständig.

Hinweise zur Erreichbarkeit und zur Bearbeitungsdauer

Dokumente können jederzeit per Post oder per E-Mail eingereicht werden (Kontakt Chemnitz & Kontakt Zwickau). Zur Einreichung elektronischer Dokumente beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Einreichung elektronischer Dokumente. Natürlich können Sie die Unterlagen auch vor Ort in den Hausbriefkasten einwerfen. Für Anträge und den Upload von Dokumenten nutzen sie am besten die Antragsplattform: www.bafoeg-digital.de

Die zeitnahe Bearbeitung der BAföG-Anträge hat für uns momentan die höchste Priorität. Aufgrund des gestiegenen Antragsaufkommens bitten wir um Verständnis, dass es leider nicht möglich ist, individuelle Sachstandsanfragen zu beantworten oder den Eingang schriftlicher Unterlagen zu bestätigen.

Die Bearbeitungszeit Ihres BAföG-Antrags hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab, wie z.B. dem aktuellen Antragsaufkommen, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und nicht zuletzt auch von der Anzahl der persönlichen Anfragen und Nachfragen unserer Antragsteller und Antragstellerinnen.

Wenn Sie Ihren BAföG-Antrag bereits eingereicht haben, informieren wir Sie in jedem Fall schriftlich, falls weitere Angaben oder Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Die Entscheidung über den Antrag teilen wir Ihnen ebenfalls schriftlich per Bescheid mit.

Aufgrund des aktuellen Antragsaufkommens beträgt die Bearbeitungszeit 8 bis 12 Wochen ab Vollständigkeit des Antrags. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie deshalb, möglichst von reinen Nachfragen zum Stand der Antragsbearbeitung abzusehen. Bei anderen Fragen kontaktieren Sie uns bitte gerne während der Sprechzeiten.