Studieren und Versicherungen

  • Was sollte ich als Studierender allgemein zur Krankenversicherung wissen?

    Alle Studierenden an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland unterliegen der Krankenversicherungspflicht, d.h. sie sind verpflichtet während des Studiums krankenversichert zu sein. Hierbei kann frei zwischen den Krankenkassen ausgewählt werden. In Deutschland gibt es sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen.

    Gesetzliche Krankenkassen haben den Vorteil, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung abdecken und zusätzlich bieten viele Krankenkassen Bonusprogramme, Gesundheitskurse und andere Zusatzleistungen an. Eine Übersicht bundesweiter gesetzlicher Krankenkassen finden Sie online.

    Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, muss innerhalb der ersten drei Monate des Studiums eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Diese gilt für das gesamte Studium und sollte deswegen gut überlegt sein. Zu beachten ist: Wer über seine Eltern privat versichert ist, muss sich nach Überschreiten der Altersgrenze (25. Geburtstag) eigenständig privat versichern. Da jede private Krankenversicherung ein eigenes Leistungsspektrum bietet, sollte unbedingt ein detaillierter Preis-Leistungs-Vergleich erfolgen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Eine Auflistung der privaten Krankenkassen Deutschlands finden Sie online.

    Generell sind drei Arten der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende möglich: Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung und die freiwillige Krankenversicherung.

    Auch internationale Studierende, welche an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, sind versicherungspflichtig. Da dies ein sehr umfangreiches Thema ist, haben wir für Sie ein Informationsblatt (pdf, 207 kB) angefertigt.

    Gerne könne Sie sich bei Fragen an die Sozialberatung des Studentenwerks oder auch an Ihre Krankenversicherung wenden.

  • Was sollte ich über die Familienversicherung wissen?

    Bis zum 25. Lebensjahr können sich immatrikulierte Studierende bei einem Elternteil beitragsfrei mitversichern, wenn die Eltern Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind (zuzüglich Zeiten für Wehr-/ Zivildienst/ freiwilligen Wehrdienst/ Freiwilligendienst/ Tätigkeit als Entwicklungshelfer für maximal 12 Monate). Die Familienversicherung ist auch beim berufstätigen, gesetzlich versicherten Ehepartner möglich, wobei hier die Altersgrenze keine Rolle spielt.

    Unbedingt beachten sollte man die Einkommensgrenze von monatlich 505 € z.B. aus einer Werkstudententätigkeit, Renten, selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung bzw. monatlich 538 € bei einer geringfügigen Beschäftigung. Sonst erlischt der Versicherungsschutz über die Familienversicherung. Unterhaltszahlungen der Eltern bzw. des Sozialamtes und BAföG-Zahlungen werden dabei nicht mit angerechnet.

    Ist der Anspruch auf die Familienversicherung erschöpft, muss sich der Studierende selbst studentisch oder freiwillig krankenversichern.

  • Was sollte ich zur studentischen Krankenversicherung wissen?

    Nach dem 25. Lebensjahr oder wenn eine Familienversicherung nicht in Betracht kommt, müssen Studierende eine eigene Krankenversicherung abschließen. Die günstige studentische Versicherung besteht bis einen Monat nach Ablauf des letzten Studiensemesters oder bis zur Exmatrikulation im laufenden Semester, maximal jedoch bis zum Ende des 30. Lebensjahres. Nach Ausscheiden aus der studentischen Versicherung wird in der Regel freiwillig versichert.

    In Ausnahmefällen kann die studentische Krankenversicherung um einen Zeitraum, in dem das Studium nachweislich nur eingeschränkt möglich war, über diese Frist hinaus verlängert werden. Über die Verlängerung entscheiden die Krankenkassen immer im Einzelfall. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Krankenkasse.

    Zum Ausgleich der Beiträge zur eigenen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten BAföG-geförderte Studierende einen monatlichen Förderungsbetrag. Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der BAföG-Abteilung stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag aus.

    Für internationale Studierende (pdf, 207 kB) gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen.

  • Was sollte ich über die freiwillige Krankenversicherung wissen?

    Wer nach Vollendung des 30. Lebensjahres aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet, aber weiterhin studiert, kann sich in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern. Die genauen Tarife erfragt man am besten bei der jeweiligen Krankenkasse.

    Zum Ausgleich der Beiträge zur eigenen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten BAföG-geförderte Studierende einen monatlichen Förderungsbetrag. Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der BAföG-Abteilung stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag aus.

  • Bin ich als Studierender unfallversichert?

    Freizeitunfallversicherung des Studentenwerks

    Bei Spiel und Sport in der Freizeit kann auch mal ein Unfall passieren. Aus diesem Grund hat das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau für alle Immatrikulierten der TU Chemnitz und der WH Zwickau eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle während der Freizeit, bei Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten für das Studium außerhalb der Hochschule. Mitversichert sind auch Unfälle bei der Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe – auch als Werkstudent –, für die nach dem SGB VII die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, sofern diese Tätigkeit zum Studium gehört. Er gilt weltweit und rund um die Uhr.

    Ausgenommen sind Praktika und Beschäftigungen, die nicht mit dem Studium im Zusammenhang stehen - also freiwillige Praktika und Beschäftigungen, die laut Studien- und Prüfungsordnung nicht vorgesehen sind. Ebenfalls aus dem Versicherungsschutz ausgenommen ist das Schreiben der Abschlussarbeit in einem Unternehmen OHNE Integrierung in allgemeine Arbeitsabläufe.

    Sollten Sie einen Unfall erleiden und diese Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, dann ziehen Sie bitte in jedem Fall einen Arzt hinzu und wenden sich unverzüglich an unsere Sozialberatungsstellen.

    Versicherungssumme für Folgeschäden:

    • bei Invalidität (225 %ige Progression) 56.000 Euro
    • bei Vollinvalidität (100 % Invalidität) 126.000 Euro
    • für Bergungskosten bis 5.000 Euro
    • für kosmetische Operationen bis 5.000 Euro

     

    Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende

    Bei allen Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen, sind Studierende der TU Chemnitz und der WH Zwickau durch den Freistaat Sachsen gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für Unfälle auf dem Weg zum und vom Studienort sowie für Veranstaltungen des Hochschulsports. Der Unfallversicherungsträger ist die Unfallkasse Sachsen, Postfach 42, 01651 Meißen.

    Zur Inanspruchnahme der Versicherung müssen Unfälle umgehend im Dekanat der jeweiligen Fakultät gemeldet werden.

    Zusätzlich müssen Unfälle von Studierenden bei folgenden Stellen gemeldet werden: TU Chemnitz bzw. WH Zwickau

  • Über welche Versicherungen sollte man im Studium nachdenken?

    Krankenversicherung

    Studierende sind zwingend versicherungspflichtig und müssen daher eine Krankenversicherung nachweisen.

    Unfallversicherung

    Studierende haben mit der gesetzlichen Unfallversicherung und der Freizeitunfallversicherung des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau bereits einen gewissen Versicherungsschutz. Dennoch ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ggf. zu empfehlen, da diese besser auf die individuellen Lebensumstände abgestimmt und mit höheren Deckungssummen abgeschlossen werden kann.

    Haftpflichtversicherung

    Das Handy eines Freundes ist einem versehentlich aus der Hand gefallen und ist nun beschädigt. Beim Kochen im Wohnheimzimmer ist das Essen angebrannt, hat den Feueralarm ausgelöst und einen Feuerwehreinsatz verursacht. Schnell ist unbeabsichtigt eine Person oder eine Sache ge- oder beschädigt. Deshalb sollte man unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben, die für den Schaden aufkommen kann. Ledige deutsche Studierende sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob das der Fall ist, und schließen Sie ansonsten eine eigene Haftpflichtversicherung ab.

    Hausratversicherung

    Unter bestimmten Umständen ist der Abschluss einer Hausratversicherung empfehlenswert. Insbesondere dann, wenn die Wiederbeschaffung des Hausrats bei einem Totalverlust so teuer ist, dass die finanziellen Mittel hierfür nicht ohne Weiteres aufgebracht werden können. In manchen Fällen sind Studierende, wenn diese über keinen eigenen Hausstand verfügen, noch über die elterliche Hausratversicherung mitversichert. Dies sollte man aber in Rücksprache mit der elterlichen Versicherung überprüfen.

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wer berufsunfähig wird, bevor er angefangen hat zu arbeiten bzw. etwas in die Rentenkasse einzuzahlen, kann von der gesetzlichen Rentenkasse im Falle einer Berufsunfähigkeit kein bzw. nur wenig Geld erwarten und sollte deshalb falls möglich privat vorsorgen.

    Weitere Versicherungen

    Es gibt eine Vielzahl weiterer Versicherungsarten. Ob diese im Einzelfall notwendig oder sinnvoll sind, hängt von den jeweiligen Lebensumständen ab. So sind zum Beispiel Kfz-Haftpflicht- und (Teil-)Kaskoversicherung unumgänglich für Autobesitzer, Auslandsreisekrankenversicherung, Tierhalterhaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung kann je nach Bedarf ratsam sein. Vor Vertragsabschluss sollten Sie auf jeden Fall die Angebote verschiedener Versicherungen vergleichen, sich ausführlich beraten lassen und vor allem auf die Versicherungsbedingungen achten.Unabhängige Beratung gegen ein geringes Entgelt bietet der Verbraucherschutz Sachsen an.