Finanzen: BAföG, Stipendium und Co.

BAföG

Je nach Hochschulort, Studiengang und persönlichen Bedürfnissen variieren die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von Studierenden stark. Monatlich fallen für Miete und Nebenkosten, Lernmittel, Kleidung, Versicherungen, Ernährung und individuelle Bedarfe Ausgaben an. Im Durchschnitt sind das in Deutschland 819 Euro.

Wenn Sie die finanziellen Mittel nicht selbst oder mit Hilfe der Eltern aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als "BAföG" zu beantragen. Auf BAföG besteht ein Rechtsanspruch nach Maßgabe des Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die Mittel anderweitig nicht zu Verfügung stehen. BAföG ist die günstigste Form, ein Studium zu finanzieren, denn innerhalb der Regelstudienzeit wird es zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt, die andere Hälfte gibt es als Zuschuss. Außerdem müssen max. 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Den Rest gibt es geschenkt!

Wer sich nicht sicher ist, ob er einen Anspruch hat, sollte in jedem Fall einen Antrag stellen!

Tipps zum BaföG

Digitale Antragstellung nutzen

Bei Benutzung der Plattform www.bafoeg-digital.de muss kein Papierantrag mehr ausgefüllt werden. Die Seite führt einen schnell und zielgerichtet, mit konkreten Fragen durch die Antragstellung – kein Ausdrucken von Anträgen mehr nötig. Da das Schriftformerfordernis abgeschafft worden ist, reicht es künftig aus, ein Nutzerkonto auf bafög-digital.de einzurichten und darüber den digitalen Antrag zu stellen. Die Authentisierung mittels Personalausweis und eID ist nicht mehr erforderlich.

Fehlende Nachweise können auch nachträglich hochgeladen werden, um Fristen zu wahren. Außerdem informiert BAföG-Digital über den aktuellen Stand der Bearbeitung im Amt sowie über ggf. fehlende Angaben oder Nachweise.

Merke: Es zählt immer das erste Eingangsdatum zur Sicherung des Anspruchs. Ein formloser Antrag innerhalb des Monats wahrt die Frist.

 

Neue BAföG-App und neuer BAföG-Rechner 

Ab sofort unterstützt Sie die kostenlose BAföG-App bei Ihrem Online-Antrag. Sie können von jetzt an von ihrem Handy oder Tablet Unterlagen zu ihrem bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige Amt übermitteln und den Status des Antrags einsehen. Außerdem beinhaltet die App den neuen BAföG-Rechner, mit welchem der Anspruch auf die Ausbildungsförderung nach Beantwortung einiger Fragen ermittelt werden kann. Der BAföG-Rechner steht auch im Browser zur Verfügung. 

 

Folgeantrag rechtzeitig stellen

Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Somit ist zum nächsten Wintersemester ein neuer Antrag auf Förderung fällig. Den Folgeantrag sollten Sie so früh wie möglich stellen, am besten schon im Juni oder Juli. Damit gehen sie auf Nummer sicher, dass die Förderung ohne Unterbrechung weiterläuft.

Sollten sich die Verhältnisse gegenüber der vorausgegangenen Antragstellung nicht wesentlich verändert haben, kann bei einem Wiederholungsantrag vielmals das verkürzte Formblatt 9 verwendet werden. Das spart Zeit und Nerven.

 

Auslands-BAföG rechtzeitig beantragen

Auch für ein Auslandssemester oder -praktikum kann BAföG gezahlt werden. Beim Auslands-BAföG werden einmalig bis zu 5.600 € für Studiengebühren übernommen, sowie Zuschläge für Reisekosten oder die Auslandskrankenversicherung. Hier ist besonders wichtig den gesonderten Antrag mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt beim zuständigen BAföG-Amt zu stellen.

 

Notwendigkeit eines Aktualisierungsantrag

Normalerweise wird bei der BAföG-Berechnung das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt. Haben die Eltern aktuell Einkommensverluste oder sind arbeitslos, kann es unter Umständen Sinn machen, einen sogenannten Aktualisierungsantrag einzureichen. Möglicherweise steigt dann, wegen des gesunkenen Elterneinkommens die BAföG-Fördersumme. Lassen Sie sich dazu bitte bei Bedarf im Amt für Ausbildungsförderung beraten.

 

Nebenjob trotz BaföG

Parallel zum BAföG-Bezug ist ein Nebenjob möglich. Die monatliche Förderung wird nicht gekürzt, solange die Einkünfte durch den Nebenjob im Monatsdurchschnitt bei maximal 520 € liegen. In einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum darf man ab dem Wintersemester 2022/2023 also insgesamt 6.240 € im Jahr hinzuverdienen. Wer mehr verdient, verliert nicht automatisch seinen BAföG-Anspruch, muss aber mit gewissen Kürzungen rechnen.

 

Keine Panik vor der Rückzahlung

Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gezahlt. Mindestens die Hälfte des BAföGs ist also geschenktes Geld. Der Darlehensanteil des BAföGs ist zinslos und auf maximal 10.010 Euro begrenzt.

Wer während zehn Semestern Studium den BAföG-Höchstsatz von 934,00 € erhält, bekommt insgesamt mehr als 56.000 € vom Staat. Davon müssen lediglich 10.010 € in monatlichen Raten von max. 130 € zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende des Studiums. Spätestens nach 20 Jahren verfallen alle Rückzahlungsverpflichtungen.

Durch die komplette Tilgung der Schulden auf einmal bei Zahlungsbeginn, kann außerdem ein beträchtlicher Teil der Rückzahlungssumme erlassen werden.

Nächste BAföG-Anhebung ab Wintersemester 2022/23

Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2022/2023 nun BAföG erhalten: Ausprobieren und online BAföG-Antrag stellen! Wer weiß, ob sonst nicht Förderung verschenkt wird.

Was erhöht sich?

  • Der Grundbedarf erhöht sich von 427 € auf 452 €.

  • Der Bedarf für die Unterkunft für bei den Eltern wohnende Studierende erhöht sich von 56 € auf 59 €. Der Regelbedarf erhöht sich damit für außerhalb des Elternhauses Wohnende von 752 € auf 812 €, für bei den Eltern Wohnende von 483 € auf 511 €.

  • Die Maximalförderung (einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) steigt von 861 € auf 934 für außerhalb Wohnende, für bei den Eltern Wohnende von 592 € auf 633 €. Bei über 30-jährigen steigt der maximal mögliche Bedarfssatz sogar auf 1.018 € an.

  • Die BAföG-Einkommensfreibeträge für Eltern, Ehegatten bzw. Lebenspartner, Geschwisterkinder und sonstige Unterhaltsberechtigte steigen um +20,75 %.

  • Der Freibetrag für das Vermögen des Auszubildenden selbst steigt von 8.200 € auf 15.000€ für unter 30-Jährige und bei über 30-Jährigen auf 45.000€

  • Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag erhöht sich von 150 € auf 160 €, um Studierende mit Kind besser zu unterstützen.

  • Der Einkommensfreibetrag für Studierende wird von 290 € auf 330 € angehoben. Dies führt dazu, dass künftig ein 520 €-Minijob beim BAföG anrechnungsfrei bleibt, d.h. bei einem Minijob bleibt die Höhe der BAföG-Förderung unverändert.

  • Die Altersgrenzen für den Bezug von BAföG werden auf 45 Jahre angehoben. Ausnahmen, z.B. Kindererziehung/-pflege, gelten weiterhin.

Lassen Sie sich gern in unseren BAföG-Ämtern in Chemnitz und Zwickau individuell beraten.

Direkt zum Online-Antrag

Weitere Finanzierungsquellen

Möglichkeiten für ein regelmäßiges Einkommen bieten zum Beispiel Nebenjobs, Stipendien oder auch Kredite. Auch ein Studentenwerksdarlehen kann Ihnen helfen, eine unverschuldete finanzielle Notlage zu überbrücken. In Ausnahmefällen kann für Studierende ein Antrag auf Sozialleistungen, wie Wohngeld und Arbeitslosengeld II in Frage kommen.

Gern beraten wir Sie hierzu persönlich.

Fragen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten?

Wenden Sie sich gern an unsere Sozialberaterinnen in Chemnitz und Zwickau.