Digitale Antragstellung nutzen
Bei Benutzung der Plattform www.bafoeg-digital.de muss kein Papierantrag mehr ausgefüllt werden. Die Seite führt einen schnell und zielgerichtet, mit konkreten Fragen durch die Antragstellung – kein Ausdrucken von Anträgen mehr nötig. Da das Schriftformerfordernis abgeschafft worden ist, reicht es künftig aus, ein Nutzerkonto auf bafög-digital.de einzurichten und darüber den digitalen Antrag zu stellen. Die Authentisierung mittels Personalausweis und eID ist nicht mehr erforderlich.
Fehlende Nachweise können auch nachträglich hochgeladen werden, um Fristen zu wahren. Außerdem informiert BAföG-Digital über den aktuellen Stand der Bearbeitung im Amt sowie über ggf. fehlende Angaben oder Nachweise.
Merke: Es zählt immer das erste Eingangsdatum zur Sicherung des Anspruchs. Ein formloser Antrag innerhalb des Monats wahrt die Frist.
Folgeantrag rechtzeitig stellen
Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Somit ist zum nächsten Wintersemester ein neuer Antrag auf Förderung fällig. Den Folgeantrag sollten Sie so früh wie möglich stellen, am besten schon im Juni oder Juli. Damit gehen sie auf Nummer sicher, dass die Förderung ohne Unterbrechung weiterläuft.
Sollten sich die Verhältnisse gegenüber der vorausgegangenen Antragstellung nicht wesentlich verändert haben, kann bei einem Wiederholungsantrag vielmals das verkürzte Formblatt 9 verwendet werden. Das spart Zeit und Nerven.
Auslands-BAföG rechtzeitig beantragen
Auch für ein Auslandssemester oder -praktikum kann BAföG gezahlt werden. Beim Auslands-BAföG werden einmalig bis zu 5.600 € für Studiengebühren übernommen, sowie Zuschläge für Reisekosten oder die Auslandskrankenversicherung. Hier ist besonders wichtig den gesonderten Antrag mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt beim zuständigen BAföG-Amt zu stellen.
Notwendigkeit eines Aktualisierungsantrag
Normalerweise wird bei der BAföG-Berechnung das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt. Haben die Eltern aktuell Einkommensverluste oder sind arbeitslos, kann es unter Umständen Sinn machen, einen sogenannten Aktualisierungsantrag einzureichen. Möglicherweise steigt dann, wegen des gesunkenen Elterneinkommens die BAföG-Fördersumme. Lassen Sie sich dazu bitte bei Bedarf im Amt für Ausbildungsförderung beraten.
Nebenjob trotz BaföG
Parallel zum BAföG-Bezug ist ein Nebenjob möglich. Die monatliche Förderung wird nicht gekürzt, solange die Einkünfte durch den Nebenjob im Monatsdurchschnitt bei maximal 520 € liegen. In einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum darf man ab dem Wintersemester 2022/2023 also insgesamt 6.240 € im Jahr hinzuverdienen. Wer mehr verdient, verliert nicht automatisch seinen BAföG-Anspruch, muss aber mit gewissen Kürzungen rechnen.
Keine Panik vor der Rückzahlung
Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gezahlt. Mindestens die Hälfte des BAföGs ist also geschenktes Geld. Der Darlehensanteil des BAföGs ist zinslos und auf maximal 10.010 Euro begrenzt.
Wer während zehn Semestern Studium den BAföG-Höchstsatz von 934,00 € erhält, bekommt insgesamt mehr als 56.000 € vom Staat. Davon müssen lediglich 10.010 € in monatlichen Raten von max. 130 € zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende des Studiums. Spätestens nach 20 Jahren verfallen alle Rückzahlungsverpflichtungen.
Durch die komplette Tilgung der Schulden auf einmal bei Zahlungsbeginn, kann außerdem ein beträchtlicher Teil der Rückzahlungssumme erlassen werden.