Inlands - BAföG

Sie haben sich für ein Studium an der Technischen Universität Chemnitz oder der Westsächsischen Hochschule Zwickau entschieden und wollen BAföG-Leistungen in Anspruch nehmen. Dann ist die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau der richtige Ansprechpartner für Sie.

BAföG gibt es für das Studium, wenn es sich um Ihre erste förderfähige berufsbildende Ausbildung handelt (betriebliche Berufsausbildungen spielen hierbei keine Rolle). In bestimmten Ausnahmefällen wird aber auch noch eine weitere berufsbildende Ausbildung gefördert. Regelmäßig wird nach einem Bachelorabschluss noch ein Masterstudiengang gefördert, wenn er auf einen Bachelorstudiengang aufbaut.

Beim Wechsel der Fachrichtung gelten gesonderte Regelungen, weitere Informationen dazu finden Sie unter Fachrichtungswechsel.

Die Dauer der Förderung richtet sich nach der in der Studienordnung festgelegten Regelstudienzeit (=Förderungshöchstdauer), darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen auch weiter BAföG. Zur Höhe des monatlichen Förderungsbetrages erhalten Sie hier weitere Informationen.

In der Regel wird Ausbildungsförderung nur deutschen Studierenden gewährt, ausländische Studierende erhalten BAföG, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Weiterhin erhalten Studierende Förderung, wenn sie bei Beginn des Studiums das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen (z. B. bei Kindererziehung), in denen bei späterem Studienbeginn noch eine Förderung möglich ist.

BAföG gibt es aber nicht automatisch, sondern muss von Ihnen beantragt werden. Was dabei zu beachten ist, finden Sie unter dem Stichpunkt Antragstellung. Und selbstverständlich hilft die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter der Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau gern weiter und berät Sie, wenn Fragen auftauchen.

Die Rückzahlung des unverzinslichen Darlehensanteils beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer Ihres ersten Studienganges mit monatlichen Raten von 130 € und ist auf maximal 10.010 € begrenzt (Ansprechpartner ist das Bundesverwaltungsamt in Köln).

Weitere ausführliche Hinweise zum BAföG finden Sie auch auf den Seiten des BMBF und des Deutschen Studentenwerkes.

P.S.: Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Ab sofort: Vereinfachte Vermögenserklärung zum BAföG-Antrag

Bei der Beantragung von BAföG kann künftig auf die Vorlage von Vermögensnachweisen verzichtet werden, wenn das eigene Vermögen den Betrag von 10.000 € nicht übersteigt.

Hierzu wurde ein entsprechender Vordruck entwickelt, mit dem die AntragstellerInnen eine Erklärung abgeben, dass das eigene Vermögen zum Tag der Antragstellung einen Wert von 10.000 € nicht überschreitet. Die Erklärung ersetzt insoweit die Angaben auf Seite 4 des Formblatts 01. Der BAföG-Antrag kann so unter Umständen deutlich schneller bearbeitet werden.

Es besteht keine Pflicht zur Verwendung des Vordrucks.

Wenn keine Erklärung abgegeben werden kann, sind weiterhin die Werte sämtlicher Vermögensposten zum Tag der Antragstellung nachzuweisen.

Ihre Abteilung Studienfinanzierung

Nächste BAföG-Anhebung ab Wintersemester 2022/23

Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2022/2023 nun BAföG erhalten: Ausprobieren und online BAföG-Antrag stellen!

Was erhöht sich?

  • Der Grundbedarf erhöht sich von 427 € auf 452 €.

  • Der Bedarf für die Unterkunft für bei den Eltern wohnende Studierende erhöht sich von 56 € auf 59 €. Der Regelbedarf erhöht sich damit für außerhalb des Elternhauses Wohnende von 752 € auf 812 €, für bei den Eltern Wohnende von 483 € auf 511 €.

  • Die Maximalförderung (einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) steigt von 861 € auf 934 für außerhalb Wohnende, für bei den Eltern Wohnende von 592 € auf 633 €. Bei über 30-jährigen steigt der maximal mögliche Bedarfssatz sogar auf 1.018 € an.

  • Die BAföG-Einkommensfreibeträge für Eltern, Ehegatten bzw. Lebenspartner, Geschwisterkinder und sonstige Unterhaltsberechtigte steigen um +20,75 %.

  • Der Freibetrag für das Vermögen des Auszubildenden selbst steigt von 8.200 € auf 15.000€ für unter 30-Jährige und bei über 30-Jährigen auf 45.000€.

  • Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag erhöht sich von 150 € auf 160 €, um Studierende mit Kind besser zu unterstützen.

  • Der Einkommensfreibetrag für Studierende wird von 290 € auf 330 € angehoben. Dies führt dazu, dass künftig ein 520 €-Minijob beim BAföG anrechnungsfrei bleibt, d.h. bei einem Minijob bleibt die Höhe der BAföG-Förderung unverändert.

  • Die Altersgrenzen für den Bezug von BAföG werden auf 45 Jahre angehoben. Ausnahmen, z.B. Kindererziehung/-pflege, gelten weiterhin.

Weitere Verbesserungen

  • Verzicht auf das Schriftformerfordernis, sodass BAföG nun auch medienbruchfrei digital beantragt werden kann, wie z. B. bei digitaler Antragstellung auf dem Portal www.bafoeg-digital.de

  • Künftig sollen auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, etwa Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.

  • Bei künftigen gravierenden Krisensituationen, in denen der Hochschulbetrieb überregional erheblich eingeschränkt ist, soll die Bundesregierung per Verordnung die BAföG-Förderungshöchstdauer angemessen verlängern können. Bei der Corona-Pandemie hatte dies jedes Bundesland für sich geregelt.

 

Online-BAföG-Antrag

BAföG-Rechner

Der neue BAföG-Rechner steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

Schüler- und Meister-BAföG

BAföG für eine schulische Ausbildung können Sie beim kommunalen BAföG-Amt in der Regel am Wohnort der Eltern beantragen. Für Meister-BAföG ist die Sächsische AufbauBank (SAB) zuständig.