Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe kommt

Am 06.03.2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf einer 29. BAföG-Novelle beschlossen. Unter anderem ist geplant, zu Beginn des Studiums eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € auszuzahlen. Von ihr sollen junge Studentinnen und Studenten unter 25 Jahre profitieren, wenn Sie aus Familien stammen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Dazu gehören etwa auch Wohngeldempfänger. Das Geld ist dafür da, den Weg zum Studium zu ebnen. Damit können beispielsweise Mietkaution, Computer oder Bücher bezahlt werden. 

Die Starthilfe startet zum Beginn des Wintersemesters 2024/2025 und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Beantragung soll vollständig digital erfolgen und ist unabhängig davon, ob ein Antrag auf BAföG gestellt wird oder nicht. Weitere Infos finden Sie in den FAQs zur Studienstarthilfe (pdf, 176 kB).

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