Anspruch auf BAföG? Dann nix Rundfunkgebühr!

10.10.2018
Kategorie: Meldungen , Allgemein , Kultur & Freizeit , Soziales & Beratung , Finanzen

Schon gewusst? Wenn Sie Anspruch auf BAföG haben, können Sie sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Das bedeutet 210 Euro im Jahr gespart.

Kommen Sie vorbei und lassen sich persönlich beraten. Vielleicht gibt es noch mehr Dinge, die Sie über das BAföG noch nicht wussten.

https://www.swcz.de/de/finanzen/