BAföG-Weiterförderungsantrag schon gestellt?

07.07.2017
Kategorie: Soziales & Beratung , Finanzen

Die Anträge können ab sofort in der Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau eingereicht werden, die Antragsformulare erhalten Sie im Studentenwerk oder unter www.bafög.de. Sie können Ihren Antrag auch online ausfüllen, er braucht dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben an unser Amt gesendet werden oder kann mittels eID-Funktion des Personalausweises unterschrieben und gesendet werden.

Bei rechtzeitiger Antragstellung (vollständiger Antrag liegt spätestens 2 Monate vor dem Ende des derzeitigen Bewilligungszeitraumes im BAföG-Amt vor) gibt es lückenlos BAföG!

Grundlage für die Berechnung bilden u. a. die Einkommensverhältnisse der Eltern des Jahres 2015 sowie die Höhe Ihres Vermögens zum Tag der Antragstellung.

Leistungsnachweis nötig

Studierende des 4. Fachsemesters: Bitte beachten, dass ab dem 5. Fachsemester Ausbildungsförderung nur nach Vorlage des positiven Leistungsnachweises (Formblatt 5) bewilligt wird. Wenn das Formblatt 5 in den ersten 4 Monaten Ihres 4. Semesters ausgestellt und im Amt vorgelegt wird, können die Leistungen bis Ende des 3. Fachsemesters bestätigt werden, danach müssen die Leistungen bis zum Ende des 4. Semesters bescheinigt werden. (Kann der Leistungsnachweis nicht positiv vorgelegt werden, setzen Sie sich mit der Abt. Studienfinanzierung in Verbindung! Bei Vorliegen bestimmter Gründe gibt es weiter BAföG ohne Leistungsnachweis.)