Begrüßungsgeld noch bis 31.03. beantragen

23.03.2018
Kategorie: Meldungen , Allgemein , Soziales & Beratung , Finanzen , Wohnen

Studierende, die sich 2017 in Chemnitz registriert haben, können noch bis 31.03.2018 den Antrag auf Begrüßungsgeld in der Meldebehörde der Stadt Chemnitz abgeben.

Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau nimmt aufgrund des Postweges keine Anträge mehr an.