Studiendarlehen für alleinerziehende Studentinnen

Förderangebot des Hildegardis-Vereins mit Mitteln aus der Hofmann-Stiftung für alleinerziehende Studentinnen

21.04.2017
Kategorie: Soziales & Beratung , Finanzen

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Bewerberin das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass sie christlicher Konfession ist.

Gefördert werden alle Fachrichtungen und Studienziele, neben Erststudien können auch Zweit- oder Aufbaustudiengänge gefördert werden. Das Darlehen ist zinslos und wird in monatlichen Beträgen von 500 Euro oder 250 Euro ausgezahlt. Die Bewerberin gibt dem Hildegardis-Verein die benötigte Förderdauer an.

Neben der finanziellen Förderung erhält jede teilnehmende Studentin Zugang zu den ausgedehnten Netzwerken der beiden durchführenden Organisationen, die damit Hilfe zur Selbsthilfe bieten wollen.

Bewerbungsmodalitäten