Studienstarthilfe an der TUC und den DHSN

17.11.2025
Kategorie: Finanzen , Meldungen

Junge Studienanfänger:innen bis 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug können beim erstmaligen Besuch einer Hochschule oder Uni einen einmaligen Zuschuss von 1.000 € erhalten! Der Antrag ist unabhängig vom BAföG-Antrag bzw. dem Anspruch auf BAföG Leistungen. 

Die Beantragung erfolgt nur online über das Portal "BAföG Digital" und endet an der TU Chemnitz sowie den Dualen Hochschulen Sachsen am 30.11.2025.

Hier können Sie nähere Informationen finden.