3G-Regel in unseren Einrichtungen in Zwickau

Aufgrund des gestiegenen Inzidenzwertes gilt in unseren Mensen und Cafeterien in Zwickau ab 08.09.2021 für den Verzehr vor Ort die Vorlage eines 3G-Nachweises (Geimpfte, Genesene oder Getestete). Alternativ besteht auch weiterhin die Möglichkeit der To-Go-Nutzung.

Jeder Gast ist außerdem verpflichtet eine Kontaktdaten-Registrierung vorzunehmen. Dies kann entweder über die Corona-Warn-App geschehen oder über die ausliegenden Formulare in den Mensen.

Weiterhin gilt:

  • Die Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
  • Ein Mindestabstand von 1,50 m zueinander ist einzuhalten.
  • Die Nutzung der Einrichtungen bei Corona-typischen Erkrankungsbildern ist untersagt.
  • Bitte folgen Sie dem Einbahnstraßen-Leitsystem.

 

Unter "Aktuelles während Corona in unseren Mensen und Cafeterien" finden Sie weitere Infos zu den einzuhaltenden Vorschriften, sowie in unserem Rahmenhygienekonzept (pdf, 51 kB).

Wir freuen uns auf Sie und wünschen recht guten Appetit, sowohl in unseren Räumlichkeiten als auch beim To-Go-Genießen!