Ab 28.01. besteht Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in unseren Einrichtungen

01.02.2021
Kategorie: Allgemein , Verpflegung , Meldungen

Ab 28.01. gilt in unseren Einrichtungen das verpflichtende Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für alle Besucher über 14 Jahre.
Medizinische Masken sind OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarem Standard KN95/N95 oder andere medzinische Masken mit den nachweislich gleichen Eigenschaften.
Mit Stoffmasken, Schals, Tücher o. ä. dürfen wir keinen Zugang mehr in unsere gastronomischen Einrichtungen gewähren.