Ab Herbst höhere Freibeträge, mehr BAföG - auch für Studierende mit Kind!

11.07.2019
Kategorie: Allgemein , Finanzen , Meldungen

Neben dem erhöhten Grundbedarf erhöhen sich die (Eltern-)Freibeträge zum Herbst 2019 um 7 %, zum Herbst 2020 um 3 % und zum Herbst 2021 um 6 %. Außerdem wird die Vereinbarkeit von Familie und Studium gestärkt: Der BAföG-Kinderbetreuungszuschlag wird nicht mehr bis zur Vollendung des 10., sondern des 14. Lebensjahres gezahlt und erhöht sich um 10 auf 140 €. Außerdem werden die Pflege-/Betreuungszeiten von eigenen Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (vorher: bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) als Grund anerkannt für

  • das Überschreiten der BAföG-Altersgrenzen bei BA/MA-Studienbeginn
  • eine BAföG-Verlängerung bei Überschreitung der Regelstudienzeit und deswegen späterer Vorlage des BAföG-Leistungsnachweises

Übrigens: Die Hälfte des BAföG gibt‘s geschenkt!

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Weitere Informationen zur BAföG-Erhöhung gibt's hier