Änderung der Regelstudienzeit im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz

01.04.2021
Kategorie: Allgemein , Finanzen , Meldungen

Am 29.12.2020 wurde eine Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) durch Einfügung des § 114a veröffentlicht, die zum 01.04.2020 in Kraft getreten ist.
Im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie gilt demnach für Studenten, die im Sommersemester 2020 immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.

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