Anträge auf Begrüßungsgeld sind da!

02.10.2017
Kategorie: Meldungen , Allgemein , Kultur & Freizeit , Soziales & Beratung , Finanzen , Wohnen

Die Anträge der Stadt Chemnitz für Begrüßungsgeld über 100 Euro sind ab sofort in unserem Infopunkt erhältlich. Gern können Sie die ausgefüllten Formulare zusammen mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung des Sommersemesters 2017 oder des Wintersemesters 2017/2018 auch wieder im Infopunkt abgeben. Wir senden diese für Sie an die Meldebehörde zurück.

Folgende Vorraussetzungen müssen Sie erfüllen, um das Begrüßungsgeld zu erhalten:

  • Sie studieren an der TU Chemnitz.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Chemnitz erstmals im Jahr 2017 angemeldet.
  • Sie sind bis 31.12.2017 in Chemnitz gemeldet.

 

Die Anträge auf Begrüßungsgeld finden Sie ab Oktober auch online unter http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistung.itl?id=c185e273-cd30-4032-ace0-01c57ff43ade&lang=de. Bitte lesen Sie sich unbedingt das dazugehörige Merkblatt durch. Die Anträge werden im Zeitraum von Januar bis Mai 2018 bearbeitet, folglich können Sie auch erst in dieser Zeit mit der Zahlung rechnen.