Bessere Unterstützung für Alleinerziehende

12.04.2017
Kategorie: Soziales & Beratung

Am 1. Juli 2017 tritt die geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses in Kraft.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Er hilft den Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Diese Leistung kann zukünftig für Kinder bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden. Außerdem entfällt die bisherige zeitliche Befristung des Bezugs von maximal 72 Monaten. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses für Kinder von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll 268 Euro monatlich betragen (0 bis 5 Jahre: 150 Euro; 6 bis 11 Jahre: 201 Euro).

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Nähere Informationen können Sie gern auch in unserer Sozialberatung und in Ihrem örtlichen Amt für Jugend und Familie/Jugendamt erfragen.