Das ändert sich 2017 beim Rundfunkbeitrag

03.01.2017
Kategorie: Soziales & Beratung , Finanzen

Seit dem 1.1.2017 gilt der 19. Rund­funkänderungs­staats­vertrag (RÄStV). Dieser beinhaltet unter anderem folgende Neuerungen:

  • Künftig sind Befreiungsanträge rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich, wenn nachweislich in diesem Zeitraum die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wurden.
  • Wer bereits seit mindestens zwei Jahren durchgehend aus demselben Grund vom Rundfunkbeitrag befreit ist und in der Folge einen weiteren Antrag auf Befreiung aus eben diesen Grund stellt, erhält künftig eine um ein Jahr verlängerte Befreiung.
  • Eine Befreiung bzw. Ermäßigung innerhalb der Wohnung gilt auch für volljährige Kinder des Antragstellers sowie dessen Ehe­gatten/ein­getragenen Lebens­partner, die in derselben Wohnung leben. Voraussetzung: Die Kinder haben das 25. Lebens­jahr noch nicht vollendet.

 

Alle Infos zum Rundfunkbeitrag und eine Übersicht der Änderungen finden Sie online.

Bei Fragen können Sie sich gern an die Sozialberatung des Studentenwerks oder an den StuRa Chemnitz und StuRa Zwickau wenden.