Die Anhebung ist beschlossen - Mehr BAföG ab Wintersemester 2019/20

Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte sie nun bekommen. Einfach ausprobieren und Antrag stellen!

19.06.2019
Kategorie: Allgemein , Kultur & Freizeit , Soziales & Beratung , Finanzen , Wohnen , Verpflegung

Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2019/2020 BAföG erhalten!

Einfach ausprobieren und vorher einen BAföG-Antrag stellen!

Folgendes wurde beschlossen:

Anhebung der BAföG-Bedarfssätze

Der Grundbedarf erhöht sich ab Herbst 2019 von 399 € auf 419 € (+20 €). Der Bedarf für die Unterkunft für außerhalb Wohnende erhöht sich von 250 € auf 325 € (+75 €).
Der Regelbedarf erhöht sich damit für außerhalb Wohnende von 649 € auf 744 €, für bei den Eltern Wohnende von 451 € auf 474 €.
Die Maximalförderung (einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) steigt damit von 735 € auf 853 € für außerhalb Wohnende, für bei den Eltern Wohnende steigt sie von 537 € auf 583 €. Zum Herbst 2020 steigen die Beträge nochmals auf dann 861 € bzw. 592 €.

Anhebung der Freibeträge

Anhebung der BAföG-(Eltern-)Einkommensfreibeträge in 3 Stufen um 7 % zum Herbst 2019, um 3 % zum Herbst 2020 und nochmals um 6 % zum Herbst 2021.
Anhebung der Vermögensfreibeträge im Herbst 2020 für Auszubildende selbst bspw. von 7.500 € auf 8.200 €.

Änderungen bei Darlehen

Ausnahmefälle bei einer BAföG-Förderung (z.B. Hilfe zum Studienabschluss), die bisher mit Bankkredit gefördert wurden, wechseln künftig in die Förderungsart „zinsloses BAföG-Volldarlehen“ vom Staat. Ab dem Bewilligungszeitraum Wintersemester 2019/2020 wird die BAföG-Förderungsart „verzinsliches BAföG-Bankdarlehen“ der KfW vollständig abgeschafft. Das bedeutet: Keine Zinsen mehr!

Bessere Unterstützung von Studierenden mit Kind

Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags von 130 € auf zunächst 140 € im Herbst 2019 und auf 150 € im  Herbst 2020. Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten sind nun nicht mehr nur bis zum Kindesalter von 10 Jahren, sondern nunmehr von 14 Jahren möglich.

Verbesserungen bei der Rückzahlung

Das maximal zu erstattende BAföG-Darlehen bleibt weiterhin gedeckelt, auf maximal 77 Rückzahlungsraten von maximal 130 €.
Wer den Höchstsatz von 861 € für ein Bachelor- und Master-Studium (Dauer insgesamt 5 Jahre) erhalten hat, hat 51.660 € Förderung erhalten und zahlt maximal 10.010 € zurück – das ist weniger als 1/5!

Übrigens: Weiterhin bleiben bei Studierenden 450-Euro-Minijobs auf das BAföG anrechnungsfrei.


Weitere Informationen zu den Änderungen beim BAföG finden Sie beim Deutschen Studentenwerk

Gern können Sie auch den BAföG-Rechner des Studentenwerks Göttingen rechnen lassen:

https://www.studentenwerk-goettingen.de/studien-finanzierung/bafoeg-rechner-2019.html

Weitere Informationen finden Sie selbstverständlich auch bei uns:
https://www.swcz.de/de/finanzen/