Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen: Sächsische Studentenwerke begrüßen höhere Zuschüsse und Wiedereinstieg in die Förderung von Studentenwohnheimen

Gemeinsame Pressemitteilung der sächsischen Studentenwerke

14.12.2018
Kategorie: Allgemein , Kultur & Freizeit , Soziales & Beratung , Finanzen , Wohnen , Verpflegung , Meldungen

Der sächsische Landtag hat den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 des Freistaates Sachsen beschlossen. Demnach bekommen die sächsischen Studentenwerke für ihre vielfältigen Aufgaben deutlich mehr Zuschüsse im Vergleich zum Doppelhaushalt 2017/2018.

Die Zuschüsse zum laufenden Geschäft, das heißt Infrastrukturvorhaltekosten für Mensen und Cafeterien sowie Kofinanzierung der Sozialen und Beratungsdienste, steigern sich um 1 Million Euro pro Jahr auf 11 Millionen Euro. Die Geschäftsführerin des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau und zugleich Sprecherin der sächsischen Studentenwerke, Anja Schönherr begrüßt die Erhöhung der Zuschüsse: „Diese Entscheidung des Landtags trägt den allgemeinen Kostensteigerungen bei den Infrastrukturvorhaltekosten Rechnung. Die Verpflegungseinrichtungen der Studentenwerke sind Landesliegenschaften. Die Studierenden müssen somit in den kommenden zwei Jahren nicht die Vorhaltung von Landesliegenschaften mitfinanzieren. Das ist eine gute Nachricht für die Studierenden.“

Der beschlossene Doppelhaushalt sieht zudem Zuschüsse für Investitionen in Mensen und Cafeterien sowie erstmals auch wieder in Studentenwohnheime in Höhe von 5 Millionen Euro für 2019 und 7 Millionen Euro für 2020 vor. Für Anja Schönherr ist das eine sehr gute Nachricht: „In den technischen Anlagen und der Ausstattung der 35 Verpflegungseinrichtungen der sächsischen Studentenwerke gibt es einen hohen Investitionsstau, die Erhöhung der Landeszuschüsse war dringend erforderlich.“

Insbesondere freuen sich die Studentenwerke über den Wiedereinstieg des Freistaates Sachsen in die Förderung der Sanierung und des Neubaus von Studentenwohnheimen. Auch hier besteht hoher Investitionsbedarf, den die Studentenwerke nur zum Teil aus Eigenmitteln decken können: „Einerseits gibt es immer noch einige unsanierte Wohnheime, die einer Generalsanierung bedürfen. Andererseits wurde ein großer Teil der Häuser in den 1990er Jahren saniert und muss nun, nach 25 Jahren, vor allem im Bereich von technischen Anlagen nach und nach wieder überholt werden. Neben der Sanierung bestehender Wohnheime ermöglicht uns der Haushaltsbeschluss erstmals auch die punktuelle Erweiterung von Kapazitäten durch Neubau. Angesichts der Mietpreisentwicklungen ist das unverzichtbar, um sozialverträgliches studentisches Wohnen zu ermöglichen und den sonstigen sozialen Wohnungsmarkt zu entlasten. Der Beschluss des Landtags, uns wieder Fördermittel für studentisches Wohnen zur Verfügung zu stellen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so die Sprecherin der sächsischen Studentenwerke Anja Schönherr.

 

Ansprechpartner für die Medien:

Ulf Walther

Pressesprecher des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau

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