Rechtzeitig Wiederholungsantrag auf BAföG stellen!

01.07.2021
Kategorie: Allgemein , Finanzen , Meldungen

Denken Sie bitte daran, für das Wintersemester 2021/2022 rechtzeitig einen Antrag auf BAföG zu stellen.

Das rechtzeitige Einreichen des BAföG-Antrages ist für die weitere Förderung notwendig. Je eher der Antrag im BAföG-Amt eingeht, desto zeitiger kann die Weiterförderung realisiert werden. Sofern der Antrag im Wesentlichen vollständig bis 30.06.2021 (Zwickau) bzw. 30.07.2021 (Chemnitz) bei uns vorliegt, ist unsererseits sicher zu stellen, dass lückenlos ab September bzw. Oktober weiter gefördert wird. Grundlage für die aktuelle Berechnung bilden die Einkommensverhältnisse der Eltern des Jahres 2019.

Auch eine erstmalige Antragstellung kann sich lohnen. Ab dem Wintersemester 2021/2022 werden die Freibeträge vom Einkommen der Eltern erneut erhöht.

Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird hälftig als Darlehen und hälftig als Zuschuss gezahlt. Der Darlehensbetrag ist erst 5 Jahre nach dem Förderende der ersten Ausbildung mit maximal 10.010,00 € in kleinen Raten zurückzuzahlen.

Die Anträge können ab sofort in der Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau eingereicht werden. Auf unserer Internetseite finden Sie alle erforderlichen Informationen zum Antrag und den Ansprechpartnern sowie einen Link zu den notwendigen Antragsformularen. Ebenfalls haben wir alle wesentlichen Informationen bezüglich der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG bereitgestellt.

Sofern Fragen auftreten, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen. Zu den Kontakten & Sprechzeiten

Wir versuchen gern alle auftretenden Fragen zu beantworten.