Rückwirkende BAföG-Antragstellung aufgrund der Pandemie bis 30.04.2021 möglich

01.04.2021
Kategorie: Allgemein , Finanzen , Meldungen

Die gesetzliche Regelung zur Verlängerung der Regelstudienzeit für pandemiebeeinträchtigte Studiensemester rückwirkend ab dem Sommersemester 2020 wurde in Sachsen erst im Dezember 2020 und damit sehr spät beschlossen. Davon konnten nur die wenigsten Antragsteller profitieren. Da hierfür aber nicht Schuld bei den BAföG-Empfängern liegt, ist nun ausnahmsweise eine rückwirkende Antragstellung ab dem Wintersemester 2020/2021 für Studierende, deren Regelstudienzeit regulär mit dem Sommersemester 2020 endete, möglich. Der Antrag muss jedoch bis 30.04.2021 gestellt werden. Welche Auswirkungen diese Regelung hat und wie Sie davon profitieren können, lesen Sie in unserer Information zur rückwirkenden BAföG-Antragstellung zum Beginn des Wintersemesters 2020/2021.