Überbrückungshilfe auch im Sommersemester

01.04.2021
Kategorie: Allgemein , Finanzen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter finanzieller Notlage für das Sommersemester 2021. Der Zuschuss von max. 500 € muss weiterhin monatlich unter www.überbrückungshilfe-studierende.de beantragt werden. Antragsberechtigt sind Studierende mit Wohnsitz in Deutschland, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Unter www.swcz.de/ueberbrueckungshilfe finden Sie die derzeit gültigen FAQs. Informationen zur Beantragung ab April und die dann geltenden FAQs werden zeitnah eingestellt.