Begrüßungsgeld 2022 kann beantragt werden

03.02.2023
Kategorie: Allgemein , Soziales & Beratung , Finanzen

Die Anträge der Stadt Chemnitz für das Begrüßungsgeld über 100 Euro sind ab sofort in unserem Infopunkt erhältlich. Sie können die Formulare auch direkt online ausdrucken und ausfüllen.

Die ausgefüllten Formulare zusammen mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung des Sommersemesters 2022 oder des Wintersemesters 2022/2023 können bis zum 22.05.2023 im Infopunkt abgegeben werden. Wir senden diese für Sie an die Meldebehörde der Stadt Chemnitz. Optional können Sie die Anträge auch bis zum 31.05.2023 selbst direkt an die Meldebehörde schicken.

Folgende Vorraussetzungen müssen Sie erfüllen, um das Begrüßungsgeld zu erhalten:

  • Sie studieren an der TU Chemnitz
  • Sie haben Ihren Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in Chemnitz erstmals im Jahr 2022 angemeldet
  • Sie sind seit dem 31.12.2022 in Chemnitz gemeldet

 

Bitte lesen Sie sich unbedingt das dazugehörige Merkblatt durch.