Gesetzliche Neuerungen ab 2017

09.01.2017
Kategorie: Soziales & Beratung , Finanzen

Mit dem Jahreswechsel treten viele neue gesetzliche Änderungen in Kraft. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über Änderungen, die Studierende betreffen könnten:

Kindergelderhöhung & Kinderzuschlag

Die genauen Veränderungen haben wir im Artikel "Gute Neuigkeiten für Studierende mit Kind" zusammen gefasst.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.

Rundfunkbeitrag

Seit dem 1.1.2017 gilt der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser beinhaltet einige kleinere relevante Änderungen für Studierende, die Sie in unserem Artikel "Das ändert sich 2017 beim Rundfunkbeitrag" nachlesen können.

Höhere Einkommensgrenze in der Familienversicherung

Sofern der nebenberufliche Hinzuverdienst nicht im Rahmen eines geringfügigen 450-Euro-Minijobs erzielt wurde, durften bisher maximal 415 Euro im Monat hinzuverdient werden, ohne dass der Studierende durch den Nebenverdienst aus der kostenlosen Mitversicherung über die Familienversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, max. bis 25 Jahre) herausfiel . Ab 2017 wird diese nebenberufliche Einkommensgrenze um monatlich 10 Euro erhöht; nun können Studierende bis zu 425 Euro hinzuverdienen und gleichzeitig weiterhin von der Familienversicherung profitieren. Tipp: Für 450-Euro-Minijobber ist diese Einkommensgrenze nicht von Belang - hier sind bis 450 Euro Monatseinkommen möglich.

Erhöhung ALG II-Regelsatz

Wer Grundsicherung bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat.

VG Wort

Endlich Entwarnung im Streit bezüglich der Abrechnung zwischen Universitäten und der VG Wort. Studierende können weiterhin den elektronischen Semesterapparat nutzen. Bis 30.09.2017 soll eine endgültige Lösung gefunden werden.

Halbwaisenrente

Ab dem 1.1.2017 müssen WaisenrentenbezieherInnen sich nicht mehr an den Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung beteiligen.

 

Bei offenen Fragen können Sie sich gern an die Sozialberatung des Studentenwerks wenden!