Es gibt wieder mehr BAföG!

01.09.2020
Kategorie: Allgemein , Finanzen

Auch zum Wintersemester 2020/2021 greift das beschlossene BAföG-Änderungsgesetz. Das heißt: wer bisher keine oder nur wenig BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebungen BAföG bzw. mehr BAföG erhalten!

Der BaföG-Bedarfssatz wird um 2 % und die Freibeträge werden um 3 % angehoben. Der Grundbedarf erhöht sich von 419 € auf 427 €. Der Bedarf für die Unterkunft für bei den Eltern wohnende Studierende erhöht sich von 54 € auf 55 €. Der Regelbedarf erhöht sich damit für außerhalb des Elternhauses Wohnende von 744 € auf 752 €, für bei den Eltern Wohnende von 474 € auf 483 €. Die BAföG-Einkommensfreibeträge für Eltern, Ehegatten bzw. Lebenspartner, Geschwisterkinder und sonstige Unterhaltsberechtigte steigen um 3 %. Der Freibetrag für das Vermögen des Auszubildenden selbst steigt von 7.500 € auf 8.200 €.

Außerdem sollen Studierende mit Kind besser unterstützt werden. Dazu wird der BaföG-Kinderbetreuungszuschlag von 140 auf 150 € erhöht.

Natürlich bleiben die 450-Euro-Minijobs weiterhin anrechnungsfrei auf das Bafög.

Weitere Informationen zu den BAföG-Änderungen finden Sie beim Deutschen Studentenwerk oder selbstverständlich auch auf unserer Seite Finanzen.

Gern können Sie auch den BAföG-Rechner des Studentenwerks Göttingen rechnen lassen.